Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu einem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts (Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven)
Pressemitteilung Nr. 19/2022 vom 8. März 2022
Beschluss vom 20. Januar 2022
1 BvR 1377/21
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. In dem zugrundeliegenden Verfahren wandten sich die Beschwerdeführenden gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts zur Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven.
Es ist derweil bezeichnend, wie mit der Unversehrtheit der Bürger gespielt wird.